Revision Schweiz

Seit dem 1. Januar 2008 ist in der Schweiz das neue Revisionsrecht in Kraft getreten.

 

Ab diesem Zeitpunkt sind juristische Personen, die größenabhängige Kriterien überschreiten, dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen, d.h. einer Revision zu unterziehen. Gerne führe ich diese Revision, je nach gesetzlicher Verpflichtung und Auftrag, in der Form einer ordentlichen oder eingeschränkten Revision durch.

 

Zur Klärung von Detailfragen greife ich gerne auf mein mit eidgenössischen Spezialisten bestehendes Netzwerk zurück.