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Andreas Messmer
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Revisionsexperte
Am Breitenstein 17
78244 Gottmadingen
Kontakt
Telefon: +49 7731 977676
Telefax: +49 7731 7964022
E-Mail: info@wsr-messmer.com
Umsatzsteuer-ID
DE213341822
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Revisionsexperte (Schweiz)
Fachberater für internationales Steuerrecht
Berufsrechtliche Regelungen
Steuerberater
Zuständige Aufsichtsbehörde für Steuerberater ist die Steuerberaterkammer Südbaden in Freiburg.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Steuerberatungsgesetz (StBerG)
b) Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) Seite 31 von 39
c) Berufsordnung (BOStB)
d) Fachberaterordnung (FBO)
e) Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Website der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) eingesehen werden.
Wirtschaftsprüfer
Zuständige Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfer ist die Wirtschafsprüferkammer in Berlin.
Der Berufstand der Wirtschaftsprüfer unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
b) Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz (WPOÄG)
c) Berufssatzung WP/vBP (BS WP/vBP)
d) VO 1/1995
e) Prüfungsstandards und -hilfen des IDW
f) Satzung für Qualitätskontrolle
g) Siegelverordnung
h) Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Website der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de) eingesehen werden.
Revisionsexperte
Zuständige Aufsichtsbehörde für Revisionsexperte ist die Revisionsaufsichtsbehörde in Bern.
Der Berufstand der Revisionsexperten unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Verordnung vom 18. Oktober 2006 über die vorzeitige Inkraftsetzung der organisatorischen Bestimmungen des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005
b) Verordnung vom 22. August 2007 über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren
c) Verordnung vom 22. August 2007 über die weitere Inkraftsetzung des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005
d) Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen vom 17. März 2008
e) Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über den elektronischen Zugriff auf die nicht öffentlich zugänglichen Daten vom 14. November 2008
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Website der Revisionsaufsichtsbehörde (www.revisionsaufsichtsbehoerde.ch) eingesehen werden.
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